Gesundheitsprophylaxe für Pferde und Kleintiere
Wissenswertes zum Thema Impfungen beim Pferd:
Tet
anus:
Jedes Pferd, auch jeder Rentner, sollte mindestens gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) geimpft sein. Tetanusbakterien kommen überall im Boden vor und dringen über kleinste Wunden in der Haut ein. Pferde sind sehr empfänglich für eine Tetanusinfektion und die Erkrankung führt zu einem qualvollen Tod.
Die Impfleitline des bpt besagt: „Die Tetanusprophylaxe muss in der Pferdezucht und-haltung als obligat angesehen werden.“
Herpes:
Herpes ist eine Bestandsimpfung mit dem Ziel den Infektionsdruck zu reduzieren, ein geimpftes Tier scheidet weniger Herpesviren aus.
Herpesviren können zu Atemwegserkrankungen, Fehlgeburten oder Lähmungen mit Todesfolge führen.
Influenza:
Influenzaviren verursachen fieberhafte Atemwegserkrankungen, ein Impfschutz bietet keinenhundertprozentigen Schutz, aber häufig verlaufen die Symptome milder.
Je älter ein Pferd ist und je länger der Impfschutz schon besteht und regelmäßig aufgefrischt wurde, desto besser ist laut Impfleitlinien der Impfschutz des Tieres. Für Turnierpferde ist der Impfschutz für Influenza vorgeschrieben.
Impfabstände beim Pferd
Gegen Tetanus:
• Grundimmunisierung: 1. Impfung
• Nach 4-8 Wochen: 2. Wiederholung
• Nach 1 Jahr: 3. Wiederholung
• Alle 2 Jahre nachimpfen
Gegen Influenza
• Grundimmunisierung: 1.Impfung
• Nach 4-8 Wochen: 2.Wiederholung
• Nach 6 Monaten 3. Wiederholung: FN- Turnierpferde alle 6 Monate +/- 21 Tage nachimpfen
• Freizeitpferde je nach Impfstoff jährlich nachimpfen
Gegen Herpes
• Grundimmunisierung: 1. Impfung
• Nach 4-8 Wochen: 2. Wiederholung
• Nach 6 Monaten: 3. Wiederholung
• Turnier- und Freizeitpferde alle 6 Monate nachimpfen
Selektive Entwurmung – Ein neues Entwurmungsregime für Pferde
Da seit einigen Jahren immer mehr Resistenzen gegen verschiedene Entwurmungsmittel bei Pferden auftreten, wird es Zeit einen neuen Weg einzuschlagen.
Dementsprechend sollen die Pferde nicht einfach 4x oder öfter im Jahr entwurmt werden, sondern es wird selektiv entwurmt, also nur die Pferde, die auch einen bestimmten Wurmbefall aufweisen. Dazu werden im ersten Jahr Kotproben von allen Pferden untersucht,. wichtig sind Einzelkotproben von jedem Pferd, es dürfen keine Mischproben eingeschickt werden. Dazu muss von jedem Pferd über drei Tage jeweils eine faustgroße Menge Kot gesammelt werden. Bei sommerlichen Temperaturen müssen die Proben gekühlt verschickt werden. Viele Ställe haben sich dazu extra eine Kühltasche angeschafft. Anschließend werden im Labor die Kotproben nach einem bestimmten Verfahren, dem sogenannten McMaster Zählverfahren untersucht und es wird die Eizahl pro Gramm Kot = EpG bestimmt. Der ermittelte Wert stellt einen Anhaltspunkt für oder gegen eine antiparasitäre Behandlung dar. Um weiteren Resistenzen vorzubeugen, sollen nur noch die Tiere behandelt werden, die auch behandelt werden müssen. Das bedeutet alle Pferde mit einer EpG > 250 bekommen eine Wurmkur, alle darunter liegenden Tiere nicht.
Bei kleineren Beständen, kann dann auch noch zusätzlich die Wurmart bestimmt werden, dann weiß man genau welches Antiparasitikum nötig ist.
14 Tage nach der Entwurmung sollte eine Resistenztest durchgeführt werden. Ist das Mittel unwirksam, wird zu einem anderen gewechselt. Das unwirksame Medikament darf in diesem Bestand nicht mehr eingesetzt werden.
Im weiteren Verlauf sollen alle Ausscheider <250 EpG zweimal jährlich untersucht werden, hohe Ausscheider sollen im 2. Jahr weiterhin entwurmt werden. Bei mind. 5 Tieren müssen erneut Resistenztests durchgeführt werden. Mit einem solchen Regime schafft man es, dass alle Pferde in dem Bestand unter 250 EpG kommen. Neuankömmlinge müssen konsequent mituntersucht und eventuell behandelt werden. Wichtig ist es dieses Regime mit dem Tierarzt durchzusprechen und entsprechend zu koordinieren.
Wichtig ist auch ein Labor zu finden, was alle Proben immer unter den selben Bedingungen untersucht.
Einzige Ausnahme: Pferde unter 3 Jahren sollten nach den heutigen Entwurmungsstrategien weiter regelmäßig entwurmt werden. Aber wichtig ist, dass auch bei diesen Tieren 14 Tage nach der Entwurmung euín Reistenztest durchgeführt wird.
Die jährliche Bandwurmentwurmung sollte auch weiter durchgeführt werden, da Bandwürmer nicht sicher in Kotuntersuchungen entdeckt werden können.

